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Änderung der Einreisebestimmungen
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Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei dürfen wir Sie in Kenntnis setzen, das Beantragungsverfahren von russischen Visa für die Staatsangehörigen der Bundesrepublik Deutschland ab dem 1 November d.J. aufgrund des Prinzips der Gegenseitigkeit folgenderweise verändert wird.

Bei der Ausstellung eines touristischen oder privaten Visums sollen die Beantragenden zusätzlich zu den bisher geforderten Unterlagen auch Nachweise, die für die Rückkehrwilligkeit in den Aufenthaltsstaat sprechen,( zum Beispiel, Nachweis eines regelmäßigen Einkommens durch Arbeits- und Verdienstbescheinigung, Registrierungsschein der eigenen Unternehmens, Nachweis von Wohneigentum), eines geschäftlichen Visums - Registrierungsschein des eigenen Unternehmens oder Bestätigung des Arbeitsgebers von den existierenden Arbeitsbeziehungen mit dem/der Beantragenden auf dem Firmenvordruck mit der Information über seinen/ihren Posten, sein Monatsgehalt und den Zweck der Einreise nach Russland abgeben.